Vollstreckungsverfahren außergerichtlich

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Inhaltsverzeichnis
  1. Allgemeines
  2. 'Die „Story“ in Kurzfassung
  3. Urteile / Ergebnisse
  4. Mandanten / Verfahren
  5. Personen
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Gegenstand — Problematik:

Parallel zum Problemkreis Durchsuchungsanordnung und umso intensiver nach der Gesetzesänderung bekämpfte und bekämpfe ich auch die Willkür, die in der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (heute: Vermögensverzeichnis) bzw. dem Verlangen danach liegt. Es ist eine Tatsache, dass Finanzverwaltung und vergleichbare Körperschaften (Pflichtkrankenkassen etc.) Jahr für Jahr eine Vielzahl von wirtschaftlichen Existenzen unsinnigerweise durch solche Vollstreckungsmaßnahmen zunichtemachen. Würde darüber eine Statistik geführt, die wäre erschreckend.

Aber auch hier hat der Gesetzgeber ganz strenge Formalien und Formalismen vorgesehen, die allgemein und insbesondere von den staatlichen Gebietskörperschaften missachtet werden. Getreu eines zu einem Wahlspruch für mich gewordenen Zitats aus der FGO-Kommentierung von Gräber, das unter Hinweis auf R.v.lhering, Geist des römischen Rechts, Il. Teil, 2. Abteilung, Seite 470, heißt

„Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit“,

habe ich auch dazu Verfahrensstrategien entwickelt, die das Mittel des Verlangens der eidesstattlichen Versicherung für die Finanzverwaltung ( auch für andere Vollstreckungsorgane ! ) im Endeffekt unergiebig machen.

Auch dieses Mittel wurde und wird ja breitflächig eingesetzt, um Druck auszuüben, klar gesagt, Bürger zu erpressen; allgemein steht in der Kritik und der Meinung fest, dass eidesstattliche Versicherungen nur als Druckmittel gebraucht werden, ohne tatsächliche Realisierungsaussichten, weil die Folge die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, weiterhin die Eintragung in die SCHUFA und damit regelmäßig das wirtschaftliche Aus ist.

Es sind Fälle bekannt, wo Bürger rein zur Vermeidung solcher Effekte sogar Straftaten begangen haben, letztlich vom Staat getrieben.

Vor dem Hintergrund dieser Vollstreckungsmaßnahmen, wie auch der vorherigen, habe ich meine Kritik „lauthals" und überdeutlich geübt und sogar Amtsträger angegriffen bis hin zu Strafanzeigen.

Das hat man mir übel genommen.